Berechnung von „Arbeitslosengeld 2“ und alternativem Kinderzuschlag
Mit der Umsetzung von Hartz IV wurde 2005 die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt zur „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ – auch „Arbeitslosengeld II“ (ALG2) genannt.
Die Grundsicherung steht allerdings allen zur Verfügung, die mindestens drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind, also auch Erwerbstätigen mit zu geringem Einkommen.
Diese ALG2-Berechnung bietet keine Gewähr für die Korrektheit des berechneten Anspruchs!
Ein Rechtsanspruch kann nicht abgeleitet werden.
Um Ihnen die Eingaben zu erleichtern werden nur Standardfälle berücksichtigt.
- Sollten Sie in den letzten zwei Jahren Arbeitslosengeld 1 bezogen haben, dann steht Ihnen noch ein befristeter Zuschlag bis zu 160 € (bzw. 80 € im zweiten Jahr) zu.
- Abgesehen von den (beim ALG2 meist höheren) Freibeträgen für Erwerbseinkommen werden auch Ansprüche auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII berechnet.
Bitte teilen Sie Probleme oder evtl. Unstimmigkeiten in der Berechnung dem Autor Ingo Turski mit.