Wenn Ihr P-Konto noch nicht gepfändet ist, können Sie ganz normal darüber verfügen.
Ansonsten können Sie über Guthaben nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum P-Konto verfügen. Die hier vorgestellte Berechnungstabelle soll Sie darin unterstützen, Ihre Ausgaben sinnvoll zu planen und Fehler zu vermeiden, wie z.B. Eingänge des Vormonats nicht im Folgemonat aufzubrauchen oder im Vormonat abgehobene Beträge im Folgemonat wieder für dann anstehende Überweisungen oder Lastschriften einzuzahlen.
Da die Berechnungen äußerst komplex sind, kann keine Gewähr für die Korrektheit übernommen und kein Rechtsanspruch abgeleitet werden, wenn Sie nicht über die hier berechneten Beträge verfügen können. Im Zweifel suchen Sie Rat bei einem Experten in einer Schuldnerberatungsstelle, für den diese Tabelle auch als Arbeitshilfe konzipiert ist.
Zunächst prüfen Sie bitte, ob der Freibetrag in dem blauen Feld oben mit dem Freibetrag für Ihr Konto übereinstimmt und tragen ggf. einen abweichenden Freibetrag dort ein. Bei Änderungen des Freibetrages (i.d.R. wird dieser jedes ungerade Jahr angepasst) müssen Sie eine Kopie dieser Berechnungstabelle verwenden und dort die letzten Daten wie im folgenden Absatz für Experten beschrieben eintragen. Dies ist ebenso nach einem Jahr erforderlich, weil die Tabelle nur 12 Monate erfasst.
Mit den Eingaben der Buchungen beginnen Sie am besten am Tag der Kontopfändung. Tragen Sie dann den Kontostand als Eingang im grünen Feld ein und nur die nachfolgenden Eingänge und Ausgänge darunter. Sollte die Pfändung länger zurückliegen, tragen Sie den Kontostand als Saldo im grünen Feld ein. Ein ggf. den Verfügungsrahmen erhöhender Übertrag ist nur schwer zu ermitteln und sollte sicherheitshalber unberücksichtigt bleiben. Experten können einen den Verfügungsrahmen erhöhenden Übertrag aus dem Vormonat in dem grauen Feld unter dem Freibetrag eintragen.
Sie können die Tabelle dann wie ein normales Haushaltsbuch führen. In den hellgrauen Feldern der ersten Seite können Sie Ihre persönlichen Daten eintragen; diese werden in den folgenden Seiten übernommen. Alle Gutschriften sind in der Spalte »Eingang« und alle Belastungen in der Spalte »Ausgang« einzutragen. Zur Übersicht können Sie links das jeweilige Buchungsdatum notieren und bei Bedarf rechts einen Kommentar wie z.B. den Verwendungszweck, wozu die Erläuterungen auf der ersten Seite überschrieben werden können.
Für jeden Monat können jeweils 24 Buchungen eingetragen werden. In der orangen Zeile danach werden Ihre Einträge summiert. Sollten Sie mehr Buchungen in einem Monat haben, können Sie mehrere Ein- oder Ausgänge auch ohne Taschenrechner zusammenfassen, denn die Berechnungstabelle bietet hierzu entsprechende Funktionen an. So können Sie z.B. „=19,95+7,75“ eintragen und im Feld wird „27,70 €“ ausgegeben. Wenn Sie auch zukünftig zu erwartende Einnahmen sowie Ihre Fixkosten wie Miete und Strom im voraus eintragen, können Sie der Spalte »Saldo« entnehmen, wieviel Geld Ihnen voraussichtlich noch für Ihre sonstigen Ausgaben verbleiben wird.
Die Spalte »Freibetrag« zeigt Ihnen den (vom Programm Ihrer Bank oder Sparkasse möglicherweise abweichenden) Betrag an, über den Sie im jeweiligen Monat noch verfügen können sollten, sofern ein entsprechendes Guthaben vorhanden ist. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung kann aber nicht abgeleitet werden; befragen Sie ggf. Ihre Schuldnerberatungsstelle bei Unstimmigkeiten.
In der Spalte »Pfändung« wird ein an den Pfändungsgläubiger voraussichtlich auszukehrender Betrag ausgewiesen. Dieser muss nicht zwangsläufig mit der Berechnung Ihrer Bank oder Sparkasse übereinstimmen, aber Sie können möglicherweise die Auskehrung durch rechtzeitige Verfügungen vermeiden oder zumindest reduzieren. Wenn Ihre Eingänge regelmäßig den Freibetrag übersteigen, sollten Sie bzw. eine Schuldnerberatungsstelle prüfen, ob Ihr Freibetrag erhöht werden kann.
Ab Dezember 2021 wird nicht verfügtes Guthaben nicht nur in den Folgemonat, sondern bis zu drei Monate übertragen. In der Tabelle werden die angesparten Monatsüberträge mit Angabe der Anzahl der Übertragungen ausgegeben. Wird Guthaben nicht spätestens im dritten Monat nach Eingang verfügt, wird es an den Pfändungsgläubiger ausgekehrt.
Eine aktuelle Version stellen wir Ihnen hier im Excel-Format und OpenDocument-Format zur Verfügung.